Mohr Michael Mohr DWS Xtrackers ETF

DWS senkt die Gebühren für Xtrackers-ETFs auf US-Aktien

Die DWS senkt die Gebühren für bestimmte Anteilsklassen des Xtrackers S&P 500 Equal Weight UCITS ETF.

Abonnieren Sie unseren kostenloser Newsletter


Michael Mohr, Global Head of Xtrackers Product  bei DWS


Für die Anteilsklassen 1 C (Thesaurierung) und 2 D (Ausschüttung) sinken die Pauschalgebühren zum 1. Dezember 2025 von 0,20 % auf 0,15 %, für die Anteilsklasse 1D-GBP Hedged von 0,30 % auf 0,17 %.

Der Xtrackers S&P 500 Equal Weight UCITS ETF spiegelt die Performance der 500 größten US-Unternehmen wider. Die Titel werden unabhängig von ihrer Marktkapitalisierung gleich gewichtet. Der Einfluss einzelner Unternehmen auf die Gesamtperformance des Portfolios ist somit deutlich geringer. Der ETF eignet sich daher für Anleger, die am US-Markt investieren möchten, aber die hohen Bewertungen bestimmter Unternehmen und Sektoren vermeiden wollen. Das Fondsvolumen des ETF beläuft sich derzeit auf rund 8,7 Milliarden Euro.

„Der Xtrackers S&P 500 Equal Weight UCITS ETF ermöglicht einen diversifizierten Zugang zu einem der wichtigsten Aktienmärkte der Welt, ohne Übergewichtungen. Wir prüfen kontinuierlich Strategien, mit denen wir die Kosten nachhaltig senken können, und freuen uns daher, Anlegern diesen Zugang nun zu verbesserten Konditionen anbieten zu können”, erklärt Michael Mohr, Global Head of Xtrackers Products.

ETF-Name

Bisherige jährliche Pauschalgebühr

Neue jährliche Pauschalgebühr

ISIN

Bloomberg Ticker

Xtrackers S&P 500 Equal Weight UCITS ETF 1C

0,20%

0,15%

IE00BLNMYC90

XDEW GY

Xtrackers S&P 500 Equal Weight UCITS 1D – GBP Hedged

0,30%

0,17%

IE000N5GJDD7

XEWG LN

Xtrackers S&P 500 Equal Weight UCITS 2D

0,20%

0,15%

IE000CXLGK86

XDED GY

Quelle : ETFWorld

 


Newsletter
Ich habe gelesen Privacy & Cookies Policy und ich stimme der Verarbeitung meiner persönlichen Daten für die darin genannten Zwecke zu.
Ich habe gelesen Privacy & Cookies Policy und ich stimme der Verarbeitung meiner persönlichen Daten für die darin genannten Zwecke zu.